Für eine Speziesbesidentifizierung sequenzieren wir bestimmte Fragmente aus den Cytochrom b-, 12S rRNA- oder 16S rRNA-Genen des mitochondrialen Genoms. Oft geben diese Daten auch Aufschluss über die Herkunft bzw. Habitate der zur Debatte stehenden Tierart.
Gegerbtes Fell von legalen oder illegalen Jagdtrophäen ist eine solche Anwendung – bei Konflikten wird nach Herkunft, Spezies und gelegentlich nach der Identität gefragt.
Bei vielen Tierzüchtern kommt beispielsweise auch immer wieder die Frage nach einer genauen Zuordnung der Art ihrer neu gekauften Tiere auf. Vor allem bei exotischen Tierarten ist eine Spezieszuordnung einzig auf der Basis der phänotypischen Merkmale nicht immer möglich.
Oft ist für den Artenschutz auch eine Abgrenzung von reinen Tierarten und Hybriden notwendig, um die geltenden Gesetze einhalten zu können. So ist es in Deutschland seit 2015 verboten Greifvogel-Hybride zu züchten und zu halten. Eine Hybridzüchtung und deren Ansiedlung führt nämlich zu einer Verdrängung der heimischen Wildvogelarten, die nun durch das Gesetz unterbunden wurde.
Ein Beispiel dafür ist die Bestimmung von Falkenhybriden, die wir bei uns im Labor regelmäßig durchführen und weiterentwickeln (nähere interessante Informationen dazu finden sich im Kapitel “Analytik für den Artenschutz - Forschung und Entwicklung”).
Zur Lösung der Fragestellung setzen wir für Falken spezifische Primer ein. Damit werden zwei Fragmente aus dem Cytochrom b-Gen des Falken sequenziert. Es handelt sich dabei um 337 bp- und 317 bp- lange mitochondriale, artspezifische Sequenzen. Das mitochondriale Genom wird auch beim Falken ausschließlich von der Mutter an die Nachkommen weitergegeben. Die Art des Vatertiers kann man mit dieser Methode nicht bestimmen.