Vor der Durchführung einer Vaterschaftsanalyse gilt es häufig eine Reihe von Fragen zu beantworten. Oft beziehen sich diese auf die Art des benötigten Probenmaterials, die Dauer der Untersuchung, die Ergebnismitteilung usw.
Bei komplizierteren Abstammungsfragen ist es wichtig, den Fall individuell zu besprechen und sich auf eine Verfahrensweise festzulegen. Immer wieder kommt es auch zu Schwierigkeiten bei der Probenbeschaffung. Oft ist es nicht leicht, eine Einigung bzw. Terminabsprache mit den Probanden zu treffen. Kommt es hierdurch zu unvorhergesehenen Verzögerungen, wird der Auftraggeber unaufgefordert von uns informiert.
Gericht – Erfordert eine gerichtliche Auseinandersetzung eine Abstammungsanalyse, so kann das Gericht unsere Sachverständige Dr. Sophia Forat oder unseren Sachverständigen Prof. Dr. Klaus Olek in Form des Beweisbeschlusses damit beauftragen. Prof. Dr. Klaus Olek ist anerkannter Sachverständiger für Abstammungsanalysen. Dr. Sophia Forat ist eine geprüfte Fachabstammungsgutachterin DGAB (Prüfnr. 0590/2018).
Private Auftraggeber – Auch Privatpersonen können bei uns eine Vaterschafts- oder Verwandtschaftsanalyse in Auftrag geben. Alle nötigen Informationen sowie ein Auftragsformular können telefonisch angefordert oder hier heruntergeladen werden.
Bei der Probennahme besteht die Gefahr der Probenverwechslung aber auch der bewussten Probenvertauschung. Diesem Problem begegnen die von der Deutschen Bundesärztekammer formulierten Richtlinien zur Identitätsfeststellung: Bei allen zur Probennahme erscheinenden Personen wird durch Prüfen des Personalausweises die Identität festgestellt (bei Kleinkindern die Geburtsurkunde) und auf einem Identitätsbogen festgehalten. Weiterhin wird von jeder Person ein Finger- oder Fußabdruck (Kleinkinder) genommen und ein Foto angefertigt. Die Proben werden mit dem Namen und einer Labor-Identitätsnummer versehen.
Probenentnahme mit Speichel – Mit einer Art Wattestäbchen wird an der Innenseite der Wange entlang gestrichen und somit ein Mundschleimhaut-Abstrich genommen. Die Methode ist völlig schmerzfrei und deswegen besonders für kleine Kinder geeignet.
Die Probennahme selbst wird von fachlich qualifiziertem Personal (in der Regel einem Arzt) durchgeführt. Für unsere Begutachtungsfälle bieten wir mehrere Möglichkeiten:
In der Regel ist spätestens zwei Wochen nach Eingang aller Proben das Gutachten fertiggestellt. Das Gutachten ist entsprechend den Richtlinien zur Erstattung von Abstammungsgutachten erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ergebnisse telefonisch übermitteln. Alle Proben werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist sachgerecht vernichtet.