Sie erhalten bei uns immer ein gerichtsfähiges Gutachten.
Bei vorliegender Vaterschaft liegt die Aussagesicherheit bei W > 99,999 %.
Die Proben zu den Verwandschaftsanalysen entnimmt ein Arzt Ihres Vertrauens, ein Gesundheitsamt oder einer unserer qualifizierten Mitarbeiter. Damit ist die Identität der Probanden sichergestellt.
Bei Nichtvaterschaft wird mit der zweiten Probe der Test wiederholt, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Das Gendiagnostikgesetz verbietet "heimliche Gutachten". Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, muss eine Einverständniserklärung der Mutter vorliegen. Sind Putativvater und Kindesmutter erziehungs- oder sorgeberechtigt, muss eine Einwilligung beider vorliegen.
Wir lösen auch andere Abstammungsprobleme wie z.B. Defizienzfälle, Mutterschafts-, Geschwisterschaftsanalysen u.a.
Um einen privaten Vaterschaftstest bei uns in Auftrag zu geben, nutzen Sie bitte das folgende ausfüllbare Formular, welches Sie uns im Anschluss per E-Mail zuschicken können:
Auftragsformular_privat
Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, setzen wir uns zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung. Weitere nützliche Informationen zum Ablauf der Abstammungsanalyse finden sie außerdem unter dem Punkt Gutachten.
Wenn Menschen vor Konflikten oder Krieg fliehen, werden sie fast immer von ihren Familien getrennt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland ihre engsten Familienangehörigen nachkommen lassen. Die verantwortlichen deutschen Behörden verlangen für so eine Familienzusammenführung einen Nachweis der Verwandtschaft per DNA-Test.
Der Weg zwischen der anfordernden deutschen Behörde und dem die Verwandtschaft belegenden Gutachten ist oft sehr kompliziert. Wir bearbeiten auch für deutsche Gerichte seit 20 Jahren solche Fälle. Das übliche Vorgehen ist dabei: Die in Deutschland lebende Person wendet sich an das deutsche Ausländeramt; dort wird das ganze Verfahren besprochen. Die noch im Herkunftsland lebenden Familienmitglieder wenden sich an eine Nichtregierungsorganisation im Lande - bestenfalls vor Ort - oder direkt an die deutsche Botschaft. Der Vertrauensarzt der Botschaft bekommt von uns die auszufüllenden Identitätsformulare und die Probengefäße geschickt. Diese zusammen, mit den Proben werden über das Auswärtige Amt nach Berlin versandt und von dort auf dem Postweg zu uns. In seltenen Fällen bekommen wir die Proben und Unterlagen direkt von der Botschaft per Fedex oder DHL.
Als Prüfverfahren kommen in Frage:
- Vaterschaftsanalysen
- Mutterschaftsanalysen
- Geschwisterschaftsanalysen
- Allgemeine Verwandtschaftsanalysen
Unsere Gutachten entsprechen dem deutschen Gendiagnostikgesetz und werden von Behörden und Gerichten anerkannt.